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Akademie für Pflegeprofession Gera

Pflegekräfte werden in der heutigen Zeit mit einer Vielzahl von Erwartungen konfrontiert. Die Gesellschaft erwartet, dass ihre Handlungen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgen. Das wiederum erfordert ein ständiges Erneuern und Erweitern der eigenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

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Aktuelles

Palliativmediziner warnen

„Palliativärzte fordern dringend einen flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung.

BERLIN. Der Angst vieler älterer Menschen vor einem unwürdigen und leidvollen Sterben in Pflegeheimen, in Krankenhäusern oder auch zu Hause muss dringend mit einem flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung begegnet werden. Das hat die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) in einer aktuellen Stellungnahme gefordert.

Dazu gehöre zwingend ein verantwortlicher Palliativbeauftragter in jedem Krankenhaus und in jeder Pflegeeinrichtung sowie der Zugang zur Palliativversorgung über alle Lebensalter und alle lebensbedrohlichen Erkrankungen einschließlich der Demenz.

Die Legalisierung des ärztlich assistierten Suizids ist aus Sicht der DGP der falsche Weg. „Derzeit werden die Optionen für die Begleitung am Lebensende nicht ausgereizt. Eine adäquate ambulante und stationäre Palliativversorgung kann den Wunsch nach Beihilfe zum Suizid in den allermeisten Fällen ausräumen“, sagt Professor Lukas Radbruch, Präsident der wissenschaftlichen Fachgesellschaft, die annähernd 5000 in der Palliativversorgung tätige Mitglieder hat.

Diese Auffassung vertritt auch der Präsident der Deutschen Palliativstiftung Dr. Thomas Sitte: „Ich weiß, dass der Wunsch nach Sterbehilfe oft aus Verzweiflung und Nicht-Wissen über die palliative Versorgung heraus aufkommt, aber alle belastenden Symptome schwerstkranker Kinder und Erwachsener können gelindert werden“, sagt er.

Sterben sei Teil des Lebens. Auch in schwerster Krankheit müsse es Hilfen geben durch ein tragfähiges Netzwerk. Immer noch seien aber die Rahmenbedingungen für eine gute Palliativversorgung unzureichend. „Mit der Diskussion jetzt unter den gegebenen Bedingungen werden Menschen den Tod wünschen und erhalten, denen man durch mehr Anstrengung bei und zu einem Weiterleben verhelfen könnte“, warnt Sitte.

Medizinethiker und Juristen, darunter der Palliativmediziner Professor Gian Domenico Borasio (Uni Lausanne, TU München) und der ehemalige Vorsitzende der Ethikkommission der Bundesärztekammer, Professor Urban Wiesing (Uni Tübingen) hatten in der Debatte um eine Neuregelung der Sterbehilfe einen Vorschlag zum assistierten Suizid vorgelegt. Unter sehr engen Voraussetzungen sollen Ärzte danach sterbenskranken Patienten Assistenz beim Suizid leisten dürfen.“ Vgl. www.aerztezeitung.de v. 28.08.14

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Ungewisses Sturzrisiko

Von Thomas Müller

„Bei Patienten mit chronischen Krankheiten wie Hypertonie ist es sicher sinnvoll, von Zeit zu Zeit auch die Nebenwirkungen der Medikamente zu überprüfen. So verändert sich im Lauf der Therapie oft nicht nur das Nebenwirkungsspektrum, auch die Bedeutung bestimmter unerwünschter Wirkungen für den Patienten kann sich verschieben.

Bei 50-Jährigen ist ein geringfügig erhöhtes Sturzrisiko sicherlich kein Problem – wohl aber für alte Menschen. Die Gefahr ist dann groß, nach einem schweren Sturz nie wieder richtig auf die Beine zu kommen.

Insofern sollten Bedenken ernst genommen werden, nach denen Antihypertensiva das Sturzrisiko erhöhen. Wäre dies der Fall, müsste in der Tat sorgfältig abgewogen werden, was schwerer wiegt: Das Risiko, an einem Herzinfarkt oder Schlaganfall zu sterben oder an den Folgen eines Sturzes.

Derzeit ist die Datenlage aber noch unklar, und daran wird sich auch so schnell nichts ändern. Nichtsdestotrotz kann es sich lohnen, gerade bei gebrechlichen Patienten auf hypotone Episoden zu achten und die Dosierung der blutdrucksenkenden Medikamente zu überprüfen, vor allem, falls die Patienten schon häufiger gestürzt sind. Der Wirkmechanismus der Antihypertensiva mahnt jedenfalls zur Wachsamkeit.“ Vgl. www.aerztezeitung.de v. 28.08.14

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Pflegereform: „Leistungserbringer gehören in den Fokus“

„Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates (DPR) warnte am 3. Mai auf dem FAOPI – Fachsymposium für Anästhesiepflege, OP-Dienste und Intensivpflege – davor, die Pflegeprofis bei der Pflegereform außen vor zu lassen. „Jede Pflegereform ist zum Scheitern verurteilt“, mahnte er in seiner Eröffnungsrede in Berlin, „wenn nicht die Leistungserbringer selbst in den Fokus gerückt werden.“

Bis 2030 werden zirka 500.000 Vollzeitstellen in der Pflege fehlen, sagte Westerfellhaus. „Schon heute spüren und artikulieren Patienten und Angehörige, dass Pflege im Dauerlauf erledigt werden muss oder gar gänzlich fehlt.“ Die Einführung von Personalmindeststandards sei deshalb eine zentrale Forderung des DPR, neben der bereits geplanten Reform der Pflegebildung und weiteren dringenden Handlungsbausteinen wie eine Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive, ein Berufsgesetz oder die Selbstverwaltung.

Auch forderte er die Pflegenden auf, mit „geballter Schlagkraft“ auf die schlechten Arbeitsbedingungen in der Pflege aufmerksam zu machen, sei es durch Flashmobs oder auch andere Aktionen. „Ohne pflegerische Expertise geht nichts“, resümierte Westerfellhaus, „und es ist völlig unklar, warum die Bedeutung der Pflege immer noch ausgeblendet wird. Die Gesamtthematik Pflege ist die gesundheits- und sozialpolitische Herausforderung des nächsten Jahrzehntes.“

Zum FAOPI in Berlin kamen trotz des Brückenwochenendes rund 600 Teilnehmer in die Technische Universität Berlin. Sie konnten aus einem sehr umfangreichen Programm in den Bereichen Anästhesiepflege, OP-Dienste und Intensivpflege auswählen. Neu in diesem Jahr war das Thema Notfallpflege mit einem eigenen Programm. Veranstalter des FAOPI ist die DGF in Kooperation mit der Charité – Universitätsmedizin Berlin.“ Vgl. www.bibliomed.de v. 08.05.14

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Streit um ambulante intensivpflegerische Betreuung

„In Sachsen-Anhalt ist ein Streit um die intensivpflegerische Betreuung in häuslichen Wohngemeinschaften entbrannt. Die privaten Pflege-Anbieter kritisierten in dieser Woche, ein Erlass des Sozialministeriums zum Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) führe dazu, dass diese Versorgung fortan nicht mehr von Pflegediensten erbracht werden könne, weil die Wohngemeinschaften entweder automatisch in stationäre Einrichtungen umgewandelt oder geschlossen würden. Für die stationären Behandlungskosten müssten dann die Pflegekassen aufkommen, deren Pauschalen aber nicht ausreichten, weshalb mittlerweile jeder dritte pflegebedürftige Heimbewohner sozialhilfeabhängig sei.

„Das Ministerium nimmt auf Kosten der Betroffenen eine nicht legitimierte Auslegung des Gesetzes vor und drängt sie dadurch in die Sozialhilfe“, kritisierte der Vize-Landeschef des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Stephan Richter, in dieser Woche in Magdeburg. Profiteure der Zwangsauflösung der häuslichen Wohngemeinschaften seien die Krankenkassen, denn sie müssten die Kosten nur für Pflegebedürftige übernehmen, die in den eigenen vier Wänden versorgt werden. „Das Wunsch- und Wahlrecht dieser Menschen wird mit Füßen getreten“, so Richter.

Das Sozialministerium wies die Vorwürfe heute kategorisch zurück. „Der bpa betreibt auf ganzer Linie Desinformation“, sagte Sprecher Holger Paech dem Pflegeportal Station24. Pflegebedürftige und deren Angehörige würden damit verunsichert. „Es ist nicht zutreffend, dass die Heimaufsicht des Landes per Erlass angewiesen wurde, dass Menschen mit intensivpflegerischem Versorgungsbedarf in häuslicher Wohngemeinschaft fortan nicht mehr durch Pflegedienste versorgt werden dürfen.“ Das WTG des Landes Sachsen-Anhalt regele ausdrücklich nicht die Gewährung leistungsrechtlicher Ansprüche.

„Selbstverständlich dürfen die Pflegedienste uneingeschränkt weiterhin die Versorgung der Menschen mit intensivpflegerischem Versorgungsbedarf wahrnehmen, egal ob zu Hause in der eigenen Wohnung oder im Rahmen einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft“, so Paech. Auch die Behauptung, Wohnformen mit intensivpflegerischem Versorgungsbedarf würden automatisch in stationäre Einrichtungen umgewandelt oder gar geschlossen und damit aus der Finanzierung der Krankenkassen herausfallen, sei falsch.“ Vgl. www.bibliomed.de v. 08.05.14

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Mobil und fit bis ins hohe Alter

Nach gängiger Meinung ist der körperliche Degenerationsprozess im Alter unumkehrbar. Dass dies nicht so ist und es vielfältige Formen der Prävention gibt, will in den nächsten fünf Jahren das europäische Forschungskonsortium SPRINTT zeigen. Beteiligt ist auch eine Arbeitsgruppe vom Institut für Biomedizin des Alterns (IBA) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU).

Bis jetzt gibt es für die altersbedingte Degeneration keine allgemein anerkannte Behandlungsmethode. „Dabei haben wir erste wissenschaftlich fundierte Hinweise dafür, dass die Mobilität beispielsweise durch gezielte Bewegungsprogramme sehr lange erhalten werden kann“, sagt Dr. Ellen Freiberger vom IBA. Man wolle daran arbeiten, dass ältere Menschen ihre schwindende Mobilität nicht einfach als unabwendbares Schicksal hinnehmen, sagt IBA-Direktor Prof. Dr. Cornel Sieber.

Eines der Ziele der an SPRINTT beteiligten Forscher ist, Schwellenwerte festzulegen, die eindeutig anzeigen, wann der Verlust von Muskelmasse eine medizinische Behandlung rechtfertigt. „Es geht uns dabei allerdings nicht nur um die Muskelmasse“, erklärt Freiberger. „Die Muskelfunktion ist mindestens genauso wichtig. Denn es gibt ja Menschen, die noch nie starke Muskeln hatten, deren Koordination aber hervorragend ist.“ Aus diesem Grund sollen in die Definition der Schwellenwerte mehrere Faktoren einfließen. Die Biomediziner messen beispielsweise auch die Handkraft, die Gehgeschwindigkeit und das Gleichgewichtsgefühl.

Insgesamt 1500 Menschen in acht europäischen Ländern werden an der Studie teilnehmen. Zielgruppe sind Probanden, die über 70 Jahre alt und noch mobil sind, aber erste Anzeichen motorischer Einschränkungen an sich feststellen. Die Teilnehmer werden in einem Zeitraum von zwei Jahren intensiv betreut. Sie nehmen beispielsweise an gezielten Bewegungsprogrammen teil. Dabei werden die Veränderungen der körperlichen Funktionen genau gemessen, um sie dann mit den Daten der Vergleichsgruppen in den anderen Ländern statistisch auswerten zu können. Am Ende des Projekts in fünf Jahren soll laut Sieber eine evidenzbasierte Definition von Muskelschwund und Gebrechlichkeit stehen. „Damit sind wir dann auch auf einem guten Weg zu einer wirkungsvollen und standardisierten Therapie für den Erhalt von Mobilität bis ins hohe Alter.“ (Vgl. www.heilberufe.de v. 27.10.14)

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SPD macht Pflegereform zur Mindestbedingung

„Der SPD-Parteikonvent hat am Sonntag für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen mit CDU und CSU gestimmt. Allerdings beschlossen die Sozialdemokraten auch zehn Mindestforderungen, die erfüllt sein müssten, damit ein Koalitionsvertrag am Ende auch unterschrieben werden könne. Dazu gehört eine umfassende Pflegereform inklusive einer Erhöhung des Beitragssatzes.

Die Kommunen sollen finanziell gestärkt werden. Die SPD nimmt die Forderung des Deutschen Städtetages nach einer Entlastung bei den Eingliederungshilfen für Behinderte auf und will ein „Bundesteilhabegesetz bei der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Des weiteren gelten ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, eine Rentenform, eine Mietpreisbremse und eine Finanztransaktionssteuer zu den „unverzichtbaren Punkten“ der Sozialdemokraten.“ Vgl. www.bibliomed.de v. 21.10.13

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DBfK: Mehr Geld muss vor allem bei der Pflege ankommen

„Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert, dass die vom Bundeskabinett verabschiedeten finanziellen Hilfen für die Krankenhäuser vor allem der Pflege zugute kommen müssen.
Ausgangspunkt für das Zustandekommen des Beschlusses sei das Auslaufen des auf drei Jahre befristeten Förderprogramms für zusätzliche Pflegestellen in den Kliniken Ende 2011 gewesen, erinnert DBfK-Referentin Johanna Knüppel. „Dass pflegerische Kapazität und Kompetenz in allen Bereichen der Krankenhäuser seit langem fehlen ist in Fachkreisen unbestritten“, sagt sie. „Die daraus resultierenden Defizite spüren in erster Linie die Patienten. Ihnen fehlen Ansprechpartner, Versorgungssicherheit und Erfüllung individueller Bedürfnisse.“ Pflege werde unter höchstem Zeitdruck, häufig durch gering qualifizierte Assistenten erbracht. „Die Zeitintervalle von medizinischer Überwachung werden gestreckt, Komplikationen dadurch oft zu spät erkannt“, so die DBfK-Vetreterin weiter. Das dürfe nicht so bleiben.

Der Berufsverband fordert Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr auf, mit der neuen gesetzlichen Regelung dafür zu sorgen, dass die zusätzlichen Finanzmittel nun unmittelbar der Patientenversorgung zugute kommen. Sie dürften keinesfalls in Investitionsfinanzierung, Mengenausweitung oder sonstigen ökonomischen Fehlanreizen versickern.
Mit finanziellen Hilfen von 1,1 Milliarden Euro will die Bundesregierung die teils tief in den roten Zahlen steckenden Kliniken unterstützen. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts soll das Geld 2013 und 2014 fließen. Ausgeglichen werden sollen unter anderem steigende Personalkosten, vorgesehen ist auch ein Hygiene-Förderprogramm. (tu)“ Vgl. www.springernews.com v. 23.04.13

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Studie: Viele Pflegebedürftige übergewichtig

„Mehr als jede zweite ambulant gepflegte Person in Deutschland ist übergewichtig. Jede vierte ist sogar adipös. Dies zeigt eine repräsentative Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP), die das Institut für Medizin-/Pflegepädagogik und Pflegewissenschaften der Berliner Charité im Auftrag der Stiftung durchgeführt hat.

Bundesweit wurden 880 Pflegebedürftige befragt, die ambulant gepflegt werden. Hierbei wurde deutlich, dass Beratung und Prävention künftig gestärkt werden müssen, um etwaige Gesundheitsrisiken, wie beispielsweise Übergewicht, vorbeugen zu können. „Beratung in der Pflege muss noch gezielter Informationen zu geeigneten Präventionsmaßnahmen und zur Vermeidung von Fehlernährung vermitteln“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. Denn Übergewicht könne bei pflegebedürftigen Menschen beispielsweise verstärkt zu Mobilitätseinschränkungen, Herz-Kreislaufproblemen oder einem erhöhten Dekubitus-Risiko führen. Hier müsse gegengesteuert werden, so Suhr.

Fehlende Vorsorgemaßnahmen sind aber auch in anderer Hinsicht eine Gefahr: Laut der aktuellen Studie ist deutschlandweit jede zehnte ambulant gepflegte Person mangelernährt. Hierbei wurden bei weniger als 50% der gefährdeten Personen regelmäßige Gewichtskontrollen durchgeführt, obwohl diese fachlich geboten gewesen wären. Zudem: Bei 42% der Mangelernährten wurden weder den Angehörigen noch den Pflegebedürftigen spezifische Beratungsleistungen angeboten. „Durch frühzeitiges Erkennen von Gefährdungszuständen und gezielte Interventionen ließen sich auch häufig Ursachen für eine Mangelernährung wie beispielsweise Appetitlosigkeit oder Kau- und Schluckprobleme wirksam behandeln“, betont der ZQP-Vertreter. In der Befragung gaben über 46% der gefährdeten Pflegebedürftigen an, weder einen intakten Zahnstatus noch eine intakte Prothese zu besitzen. (tu)“

Vgl. www.springernews.com v. 23.04.13

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Retardform gegen starke Schmerzen

„Bei Schmerzen, gegen die nur ein Opioid adäquat hilft, steht jetzt eine Therapieoption mit niedrigerer Inzidenz von Obstipation und Stürzen zur Verfügung.

MÜNCHEN. „Schmerzen effektiv zu lindern, ist nicht die Kunst,“ betonte Privatdozent Michael Überall, Nürnberg, bei einer Veranstaltung des Unternehmens MSD Sharp & Dohme in München.

Vielmehr sei die Herausforderung, dies auf eine Art zu tun, die es dem Patienten erlaube, sein Leben zu leben. Mit Opioiden gelinge dies im Allgemeinen nicht. Wohl aber mit Tapentadol retard (Yantil®).

Denn dieser innovative Wirkstoff vereint zwei synergistisch wirkende Konformationen und damit Funktionen in einem Molekül. In der Morphin-Konformation wirkt es als Opioid-Rezeptor-Agonist (MOR), in der Noradrenalin-Konformation als Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer (NARI).

Damit unterbindet das Molekül zum einen an der Schaltstelle im Rückenmark, dem Hinterhorn, prä- und postsynaptisch die Weiterleitung des Schmerzreizes aus der Peripherie ins Zentralnervensystem und damit die Schmerzwahrnehmung. Und zum anderen verstärkt es durch Konzentrationserhöhung die schmerzdämpfende Funktion von Noradrenalin im synaptischen Spalt.

Dieser duale Wirkmechanismus führt zu einer Oxycodon mindestens gleichwertigen Wirksamkeit bei verbesserter Verträglichkeit im Vergleich zu klassischen Opioiden, erklärte Professor Peter Kern aus Fulda.

In Studien mit hohen Patientenzahlen hat sich Tapentadol retard sowohl bei nozizeptiven, als auch bei gemischten und neuropathischen Schmerzen als wirksam erwiesen. So fand sich für Tapentadol (2 x 100-250 mg/d) bei 981 chronischen Rückenschmerzpatienten eine signifikant höhere Wirksamkeit als unter Placebo und eine vergleichbare wie unter Oxycodon (2 x 20-50 mg/d).

Gleichzeitig ergab sich in dieser prospektiven, randomisierten, doppelblinden, 15-wöchigen Phase III-Studie eine bessere Verträglichkeit, insbesondere im Hinblick auf opioidtypische gastrointestinale Nebenwirkungen.
Dies resultierte in einer signifikant geringeren Rate an Therapieabbrüchen als unter der Behandlung mit Oxycodon (16,7 versus 31,7 Prozent) (Expert Opin Pharmacother 2010; 11 (11): 1787-1804). (kat)“ Vgl. www.aerztezeitung.de v. 18.04.13

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Blutdruck und Infarktrisiko – Wendemarke 120

„Neue Erkenntnisse auf der Suche nach dem besten systolischen Zielwert: Ein Blutdruck unter 140 mmHg ist gut, unter 130 vielleicht noch besser. Doch bei Werten unter 120 steigt das Risiko für einen Herzinfarkt wieder an, wie eine Studie zeigt.

NEW YORK. Schaut man sich epidemiologische Daten an, dann gibt es bei einem systolischen Blutdruck von etwa 115 mmHg die wenigsten Herzinfarkte und Schlaganfälle.

Ob dieser Wert allerdings auch dann noch optimal ist, wenn er bei Hypertonikern mit einer medikamentösen Kombitherapie erreicht wird – das wird zunehmend bezweifelt.

Eine neue Auswertung der Studie ACCOMPLISH gießt nun weiteres Öl ins Feuer um die Diskussion, welches der beste systolische Zielwert ist (Amer J Med 2013, online 29. März).

Zur Erinnerung: In der Studie waren über 10.000 Hypertoniker mit hohem kardiovaskulärem Risiko entweder mit einer Kombination aus einem ACE-Hemmer (Benazepril) und einem modernen Kalziumantagonisten (Amlodipin) oder ACE-Hemmer plus Hydrochlorothiazid (HCT) behandelt worden.

Dabei kam es mit der Amlodipin-Kombination deutlich seltener zu kardiovaskulären Ereignissen als mit der HCT-Kombi.

Seltener Schlaganfall, mehr Infarkte

In der aktuellen Auswertung haben sich nun Ärzte um Dr. Michael Weber vom Suny Downstate College of Medicine in New York die Ergebnisse von ACCOMPLISH mit Blick auf unterschiedliche Blutdruckwerte genauer angesehen.
Dazu teilten sie die Patienten in vier Gruppen ein: In der ersten Gruppe lag der systolische Blutdruck trotz Therapie über 140 mmHg (etwa 2350 Patienten), in der zweiten wurde ein Wert von 140-130 mmHg erreicht (knapp 3430 Patienten), in der dritten ein Wert von 130-120 mmHg (knapp 3600 Patienten) und in der vierten Gruppe schließlich ein Wert zwischen 120 und 110 mmHg (etwa 1330 Patienten).

Die Raten für den kombinierten primären Endpunkt kardiovaskulärer Tod, Herzinfarkt oder Schlaganfall lagen dabei in der ersten Gruppe nach im Schnitt drei Jahren bei 7,6 Prozent, in der zweiten Gruppe bei 5 Prozent, in der dritten bei 4,6 Prozent und der vierten bei knapp 5 Prozent.

Bei einer Blutdrucksenkung unter 120 mmHg stieg das kardiovaskuläre Risiko offenbar wieder etwas an.
Schaute sich das Team um Weber nun die einzelnen Ereignisse genauer an, so fanden sie die niedrigste Rate an kardiovaskulär bedingten Todesfällen in der Gruppe mit einem Blutdruck von 130-120 mmHg (1,4 Prozent).
Bei noch tieferen Drücken lag diese Rate bei 1,8 Prozent und damit etwa 20 Prozent höher, sie war sogar noch höher als in der Gruppe mit einem Druck von 130-140 mmHg (1,7 Prozent).

Dies war offenbar vor allem auf eine hohe Rate kardialer Ereignisse zurückzuführen: Sie war bei der stärksten Drucksenkung mit 4,5 Prozent fast so hoch wie in der Gruppe mit einem Blutdruck über 140 mmHg (5,1 Prozent).
Lediglich die Schlaganfallrate war in der Gruppe mit der stärksten Drucksenkung am geringsten: Sie lag bei 1,3 Prozent, in der Gruppe mit einem Druck zwischen 120-130 mmHg dagegen schon bei 2,1 Prozent.

Hohe Gesamtsterberate

Erschreckend war auch die Gesamtsterberate in der niedrigsten Druckgruppe: Sie lag mit 4,5 Prozent praktisch auf demselben Niveau wie in der Gruppe ohne nennenswerte Blutdrucksenkung.

Fast man die Ergebnisse zusammen, so beschreiben sämtliche Ereignisraten mit Ausnahme vom Schlaganfall eine U-Kurve: Bei einer Blutdrucksenkung unter 140 mmHg fällt das Risiko für Tod oder kardiale Ereignisse drastisch, bei einer Drucksenkung unter 120 mmHg steigt es wieder deutlich an.

Zumindest in ACCOMPLISH gab es kaum nennenswerte Unterschiede bei den Ereignisraten zwischen einer Drucksenkung in den Bereich von 140-130 mmHg und 130-120 mmHg, allerdings kam es bei der stärkeren Drucksenkung bereits zu einem deutlichen Anstieg der Serumkreatinin-Werte.

Die Schlussfolgerung, die sich hier aufdrängt: Es gibt keinen optimalen Zielwert, sondern einen relativ breiten Zielbereich von 140-120 mmHg. In der Praxis wird das vermutlich darauf hinauslaufen, den Blutdruck nur irgendwie unter 140 mmHg zu bekommen.

Diabetikeranteil lag bei 60 Prozent

Allerdings hat die ACCOMPLISH-Studie auch ihre Tücken. So lag der Diabetikeranteil bei 60 Prozent. Inzwischen mehren sich die Hinweise aus anderen Studien, dass Diabetes-Patienten nicht weiter davon profitieren, wenn der systolische Druck statt nur unter 140 mmHg auch noch unter 130 mmHg gesenkt wird.

Ob sich die Ergebnisse von der ACCOMPLISH-Studie allerdings ohne weiteres auf Hypertoniker ohne Diabetes mellitus oder auf andere Medikamentenkombinationen als die hier verwendeten übertragen lassen, darf daher bezweifelt werden“. Vgl. www.aerztezeitung.de v. 18.04.13

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