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Akademie für Pflegeprofession Gera

Pflegekräfte werden in der heutigen Zeit mit einer Vielzahl von Erwartungen konfrontiert. Die Gesellschaft erwartet, dass ihre Handlungen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgen. Das wiederum erfordert ein ständiges Erneuern und Erweitern der eigenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

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DBfK sieht erstes Pflegestärkungsgesetz als positives Signal

Ein wichtiges Signal, die Attraktivität des Berufs zu steigern, sieht Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), im ersten Pflegestärkungsgesetz. „Pflegeeinrichtungen können zukünftig ihre tariflichen Personalkosten in vollem Umfang geltend machen.“ Sie dürften in Verhandlungen von den Kassen nicht „bestraft“ werden, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen.

Weiterhin sollen die Träger von Pflegeeinrichtungen zukünftig nachweisen müssen, dass die erstatteten Tariflöhne tatsächlich bei den Mitarbeitern ankommen. Laut Wagner müssen jedoch weitere Schritte folgen, wenn man den Nachwuchs für die Pflege gewinnen will: „Wir brauchen dringend bessere Arbeitsbedingungen für die Pflegefachpersonen! Denn ohne eine spürbare Entlastung werden immer mehr Menschen aus dem Beruf aussteigen und immer weniger ihn ergreifen wollen.“

Außerdem sollen nach den Plänen der Bundesregierung die ambulanten und stationären Betreuungsleistungen ausgeweitet werden. Der DBfK begrüßt eine verbesserte Personalausstattung bei den niederschwelligen Angeboten, da diese zu einer Entlastung der Pflegefachpersonen führe. Das reiche aber nicht aus und der Einsatz von un- bzw. angelerntem Betreuungspersonal dürfe nicht unbegrenzt ausgeweitet werden. Pflegefachpersonen sind für die Koordinierung der Versorgung und die Sicherung der Qualität unverzichtbar. Darauf habe der DBfK im Gesetzgebungsverfahren immer wieder deutlich hingewiesen.

Der Bundestag hat am 17. Oktober das erste Pflegestärkungsgesetz beschlossen, das zweite ist in der Planung. Noch in dieser Wahlperiode sollen ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. (Vgl. www.heilberufe.de v. 27.10.14)

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