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Akademie für Pflegeprofession Gera

Pflegekräfte werden in der heutigen Zeit mit einer Vielzahl von Erwartungen konfrontiert. Die Gesellschaft erwartet, dass ihre Handlungen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgen. Das wiederum erfordert ein ständiges Erneuern und Erweitern der eigenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

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Astrid Reimann

Intensivstation: Nur jeder zweite Patient sorgt vor

Jeder zweite Patient auf der Intensivstation hat eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Häufig sind sie aber schwer interpretierbar. Dies zeigt eine Studie des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), für die 998 Patienten auf elf Stationen der Klinik für Intensivmedizin vor ihrer Verlegung auf eine Normalstation befragt wurden. Danach besaßen 38,6 Prozent der Befragten eine Vorsorgevollmacht und 29,4 Prozent eine Patientenverfügung. Über mindestens eines davon verfügten 51,3 Prozent. Die Vordrucke der Vorsorgevollmachten waren in 39,8 Prozent und die von Patientenverfügungen in 44,1 Prozent der Fälle aber fehlerhaft ausgefüllt und deshalb schwer interpretierbar. Professor Stefan Kluge, Direktor der UKE-Klinik für Intensivmedizin, hält den Anteil an Patienten, die eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, für zu gering. Ohne diese Dokumente bleibe das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient beziehungsweise Angehörigen der häufigste Weg, den Patientenwillen festzustellen. „Doch oft können auch engste Angehörige den eigentlichen Patientenwillen nicht oder nur unsicher wiedergeben. Dieses Dilemma kann nur durch das Erstellen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gelöst werden“, sagte Kluge. Sein Team hat auch ausgewertet, weshalb Menschen ihren Willen über die Dokumente formulieren. Häufigster Grund war die Angst vor Ausgeliefertsein, vor fehlender Selbstbestimmung und vor medizinischer Übertherapie. 15,4 Prozent hatten die Dokumente nach Beratung mit ihrem Arzt ausgefüllt. Von den Befragten, die über keines der beiden verfügt, hatte sich jeder zweite zuvor auch nicht mit dieser Frage beschäftigt. Im UKE unterstützt der Patienten-Ombudsmann Interessierte beim Ausfüllen. Das Haus empfiehlt, Vollmacht und Verfügung konkret zu formulieren, sich von einem Arzt beraten zu lassen und bei der Klinikaufnahme abzugeben. (di) Vgl. www.springerpflege.de v. 07.06.17

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Kein automatischer Übergang zur Generalistik

Der Übergang zu einer generalistischen Ausbildung in der Pflege soll nicht automatisch erfolgen, selbst wenn sich künftig mehr als 50 Prozent für eine solche Ausbildung entscheiden. Das geht aus den Formulierungshilfen des Bundesgesundheitsministeriums für die Änderungsanträge der Fraktionen hervor, die BibliomedPflege vorliegen. Künftig sollen die drei bisherigen Ausbildungsberufe der Gesundheits- und Kranken-, Gesundheits- und Kinderkranken- sowie der Altenpflege in den ersten beiden Jahren nach einem gemeinsamen Curriculum generalistisch erfolgen. Für das dritte Jahr können sich die Schüler dann entscheiden, ob sie sich generalistisch zur Pflegefachfrau/-mann ausbilden lassen wollen, oder einen Abschluss in der Alten- oder Kinderkrankenpflege anstreben.

Ursprünglich hatte der Koalitionskompromiss eine Evaluierung nach sechs Jahren vorgesehen. Der Ansatz lautete, dass bei einer Quote von mehr als 50 Prozent der Schüler für die generalistische Ausbildung die Alten- und Kinderkrankenpflege endgültig hätten abgeschafft werden sollen. Nun steht in den Formulierungshilfen lediglich, dass im Jahr 2024 die federführenden Ministerien Vorschläge erarbeiten sollen.

„Im Gesetz steht ferner, dass der Bundestag die Verordnung über die Inhalte genehmigen muss, damit das neue Ausbildungssystem wirklich 2020 beginnen kann“, verdeutlichte Erwin Rüddel (CDU), Berichterstatter seiner Fraktion für die Pflegeberufe. Geplant war im Koalitionskompromiss zudem, dass alle Schüler nach zwei Jahren eine Prüfung durchlaufen und dass nach diesem Zeitraum ein Abschluss zum Pflegeassistenten möglich ist. Rüddel zufolge wird diese geplante Prüfung keinen verbindlichen Charakter haben. Die Bundesländer – verfassungsrechtlich für die Assistenz- und Helferausbildungen in der Pflege verantwortlich – können demnach selbst prüfen, ob ein Abschluss als Pflegeassistent oder Pflegehelfer in ihrem Bundesland anerkannt wird.

In einem Brief an die Abgeordneten Rüddel und Lothar Riebsamen (ebenfalls CDU) mahnt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unter anderem, dass diese Zwischenprüfung ein „unangemessener organisatorischer und administrativer Aufwand“ sei. Die DKG begrüßt zwar, dass der Beginn der Ausbildung um ein Jahr verschoben werden soll, schreibt aber, dass auch das neue Datum „nicht realistisch“ sei. „Ein Beginn zum 1. Januar 2020 wäre schon ambitioniert“, heißt es in dem Brief, der BibliomedPflege vorliegt. Grundsätzlich begrüßt die DKG den Konzeptionswechsel, sieht aber noch „wichtigen Klärungsbedarf“ in einigen Punkten. „Die DKG geht davon aus, dass noch eine Anhörung im Gesundheitsausschuss stattfindet“, so die DKG. Letzteres ist dem Vernehmen nach aber in den Fraktionen noch nicht geklärt. (BAL) Vgl. www.bibliomed-pflege.de v. 23.05.17

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G-BA verlangt Maßnahmen gegen Fachkräftemangel in der Pflege

Regina Klakow-Franck, eines von drei unparteiischen Mitgliedern im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aus Krankenhäusern und Krankenkassen, verlangt Maßnahmen von der Politik gegen den Fachkräftemangel in der Pflege. Anlass sind Berichte von Krankenhäusern, sie könnten aufgrund des Personalmangels Vorgaben zur Besetzung von Neonatologien nicht erfüllen. Der G-BA hat am Donnerstag beschlossen, dass Perinatalzentren, die die Anforderungen an die pflegerische Versorgung auf Intensivstationen nicht erreichen, dies unter Angabe der konkreten Gründe dem G-BA unverzüglich melden müssen.

Es ist dann möglich, von den Vorgaben bis zum 31. Dezember 2019 abzuweichen. Klakow-Franck gestand zu, dass es schwierig sei, die vorgeschriebenen Mindestanforderungen an das pflegerische Personal bei der Intensivversorgung von Frühchen zu erfüllen. Sie sagte: „Um unsere Qualitätsziele in der Frühchenversorgung endlich zu erreichen, bedarf es nicht nur einer neuen Übergangsregelung durch den G-BA, sondern insbesondere auch konzertierter Aktionen auf Landesebene wie etwa den Aufbau neuer Ausbildungskapazitäten, wobei von der Bundesebene ein klares Signal für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Pflegeprofession ausgehen muss.“ (BAL)

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Die ambulante Intensivpflege mit überdurchschnittlicher Qualität

Mehr als 1.000 ambulante Pflegedienste in Deutschland bieten Dienstleistungen auf dem Gebiet der Intensivpflege an. Ein wachsender Markt – allein im Juni 2016 haben sieben weitere Intensivpflegedienste den Betrieb aufgenommen. Die Redaktion der pm pflegemarkt.com GmbH hat die Qualität der 15 größten Intensivpflegedienste in Deutschland analysiert. Grundlage der Qualitätsanalyse bieten die verfügbaren MDK Berichtevon 130 Standorten der 15 größten Intensivpflegedienste in Deutschland. Der im Fokus stehende Bereich der ambulanten Intensivpflege zeigt hierbei überdurchschnittliche Qualitätsmerkmale, elf von 15 Intensivpflegediensten schneiden besser ab als der bundesweite Durchschnitt aller Pflegedienste mit 1,21.

Die Auflistung zeigt, dass insbesondere Träger mit wenigen Standorten das Ranking gemessen an ihrer Gesamtnote anführen. Lediglich die GIP Gesellschaft für medizinische Intensivpflege mbH mit Sitz in Berlin erreicht mit 7 Standorten einen Platz unter den Top 5. Träger, die mehr als 10 Standorte betreiben, landen im hinteren Mittelfeld. Basierend auf diesen MDK Prüfungsberichten werden im Folgenden die aufgeführten Unternehmen bezüglich ihres Qualitätsniveaus sowohl zu dem gesamt deutschen ambulanten Pflegesektor als auch untereinander verglichen.

Um einen Vergleich zu dem gesamt deutschen ambulanten Pflegedienstmarkt zu ermöglichen, wird eine Benchmark ermittelt (Deutschland-Benchmark), die sich aus dem Durchschnitt der vier Prüfungskriterien und der Gesamtnote von über 10.000 MDK Prüfberichten aus dem Zeitraum von Januar 2015 bis Mai 2016 zusammensetzt. Im Vergleich zur Deutschland-Benchmark erzielen 14 der 15 betrachteten Träger eine bessere Bewertung in der Kategorie „Pflegerische Leistung“, als diese im gesamten Bundesgebiet erreicht wird. Auch die „Durchschnittliche Gesamtnote“ wird von 12 Trägern unterboten.

Hamacher Gruppe Qualitätsführer
Die Hamacher Gruppe mit Sitz in Köln ist aktuell Qualitätsführer der ambulanten Intensivpflegedienste. Beide Standorte des Unternehmens wurden mit der Bestnote bewertet.

GIP mit über 2.000 Mitarbeitern auf Rang 4
Der auf die 1:1-Betreuung und die Versorgung von Intensiv-WGs spezialisierte Dienstleister GIP – Gesellschaft für medizinische Intensivpflege betreibt bundesweit elf Standorte und neben der Zentrale im bayrischen Traunstein einen weiteren Firmensitz in Berlin. Unabhängig der Niederlassungen bietet die GIP bundesweite Dienstleistungen in der außerklinischen Intensivpflege an. Mit der Durchschnittsnote von 1,04 in den aktuellen Transparenzberichten belegt die GIP den vierten Platz im Qualitätsranking der 15 größten Intensivpflegediensten.

Marktführer Bonitas nicht in den Top Ten
Mit etwa 50 Standorten ist die Herforder Bonitas Holding weiterhin Marktführer im ambulanten Pflegemarkt. Neben ambulanten Diensten betreibt das Unternehmen mittlerweile auch zahlreiche Intensiv-Wohngruppen bundesweit, zuletzt wurde eine Filiale in Hannover eröffnet. Im Qualitätsvergleich landet Bonitas mit einer Durchschnittsnote von 1,12 – 38 bewertete Standorte – nur auf Rang elf.

Deutsche Intensivpflege Holding mit starkem Zuwachs
Die Münchener Deutsche Intensivpflege Holding GmbH zählt erst seit kurzem zu Kreis der „Großen“ – bereits sieben Intensivpflegedienste zählen zum Portfolio der Holding. Neben dem Pflegedienst „Wichtelteam GmbH“ wurde kürzlich die „Anima Intensiv Nord GmbH“ übernommen. Insgesamt stieg die Zahl der versorgten Patienten auf über 500. In Puncto Qualität besteht aber Nachholbedarf – mit einer Durchschnittsnote von 1,37 rangiert das Unternehmen auf dem vorletzten Platz. Vgl. www.pflegemarkt.com v. 31.07.16

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Nykturie ist oft ein Alarmsignal

DÜSSELDORF. Die Folgen der Nykturie werden unterschätzt, und die nächtlichen Toilettengänge sind oft ein Alarmsignal für eine therapiebedürftige Erkrankung, erinnern die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) und der Berufsverband der Deutschen Urologen (BDU).

„Fälschlicherweise wird Nykturie in der Bevölkerung vielfach als eine unvermeidbare Alterserscheinung, vorrangig des Mannes, abgetan, obwohl es der Abklärung der individuellen Ursachen bedarf“, wird DGU-Präsident Professor Kurt Miller zitiert.Männer und Frauen sind gleichermaßen betroffenTatsächlich ist die Nykturie die häufigste Ursache von Schlafstörungen, aus denen wiederum Risiken für Gesundheit und Lebenserwartung der Betroffenen resultieren.

Anders als vielfach angenommen, sind Männer wie Frauen gleichermaßen betroffen, heißt es in der Mitteilung von DGU und BDU.Zuverlässige aktuelle Zahlen zur Häufigkeit gebe es nicht, nach älteren Studien leiden aber mehr als 60 Prozent aller Menschen von 70 und mehr Jahren an einer behandlungsbedürftigen Nykturie, die die Betroffenen zwei Mal oder öfter pro Nacht zum Wasserlassen treibt.Fortgeschrittenes Alter ist zwar ein wesentlicher Faktor für Nykturie, bewahrt aber jüngere Menschen nicht davor.

In der Altersgruppe der 20- bis 40-Jährigen sei etwa jeder fünfte bis sechste betroffen – hier öfter Frauen als Männer, teilen DGU und BDU mit.Nykturie: Symptom anderer körperlicher Störungen“Nykturie ist keine eigenständige chronische Erkrankung, sondern Symptom anderer körperlicher Störungen.

Unterschiedliche Ursachen kommen für den Drang zum nächtlichen Wasserlassen in Betracht, die zunächst im Bereich der Urinproduktion sowie im System der Speicherung und Ableitung des Harns zu suchen sind“, sagt Professor Stephan Roth.Bei vielen Nykturie-Patienten liegt eine nächtliche Polyurie vor. Sie scheiden nachts mehr als den sonst üblichen Anteil der 24-Stunden-Urinmenge aus, der für jüngere Menschen bis 20 Prozent, jenseits der 65 bis 33 Prozent liegen sollte.

Bei anderen Patienten wird eine reduzierte Kapazität der Harnblase festgestellt, die zur häufigeren Entleerung kleinerer Mengen nötigt. Besonders bei älteren Menschen fallen oft mehrere Faktoren zusammen, die für eine Nykturie ursächlich sein können: „Dazu gehören die sinkende Fähigkeit, Urin zu halten, erhöhte Restharnvolumina, Veränderungen am Detrusormuskel, niedrige Konzentration des Antidiuretischen Hormons (ADH), chronische Infekte der unteren Harnwege, überaktive Blase und bei Männern auch eine vergrößerte Prostata.Polyurie: Ist Herzinsuffizienz die Ursache?“

„Bei einer Polyurie“, so der Direktor der Klinik für Urologie und Kinderurologie am Universitätsklinikum Wuppertal weiter, „ist es notwendig, die Ursachen der erhöhten nächtlichen Urinproduktion abzuklären“. Infrage kommen eine Herzinsuffizienz; auch ein Diabetes, ein erhöhter systolischer Blutdruck oder Störungen der Nierenfunktion können sich, ebenso wie Medikamente, auf die Urinproduktion auswirken. Schnarchen, das mehr als die Hälfte aller Männer betrifft, und nächtliche Atemaussetzer (Schlafapnoe) etwa seien eng verknüpft mit Nykturie, die sogar als ein Leitsymptom des obstruktiven Schlafapnoe-Syndroms gelte, so DGU und BDU in ihrer Mitteilung.

Werde die Schlafstörung effektiv behandelt, so bessere sich auch die Nykturie. Als weiterer Risikofaktor für Nykturie wird Übergewicht betrachtet. Auch Depressionen können die Folge seinDie Folgen der Nykturie können schwerwiegend sein: Schlafstörungen führen oft zu Tagesmüdigkeit, Konzentrationsschwächen, Verminderung der geistigen Leistung und Kopfschmerzen.

In manchen Fällen können Depressionen die Folge sein. Dänische Forscher ermittelten, dass Nykturie die Arbeitsproduktivität um bis 24 Prozent senken kann. Besonders ältere Menschen haben erhöhte Risiken für
Stürze und Knochenbrüche. Für herzkranke Patienten wird bei gleichzeitiger Nykturie von einem erhöhten Mortalitätsrisiko ausgegangen.“Angesichts des hohen Leidensdrucks, möglicher Komplikationen und der zum Teil schwerwiegenden ursächlichen Erkrankungen wird die Notwendigkeit zur gründlichen medizinischen Abklärung einer Nykturie deutlich“, resümiert DGU-Präsident Miller. (eb)
Vgl. ärztezeitung.de v. 31.07.16

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Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe neu geregelt – seit dem 01.04.15

Die Grundausbildung für neue Ersthelferinnen und Ersthelfer wird kompakter: Während bislang 16 Unterrichtseinheiten anfielen, sind ab April nur noch neun nötig. Der Zeitaufwand verringert sich damit auf einen Tag. Möglich wird dies unter anderem durch den Verzicht auf zu viele medizinische Informationen und Details.

Gleichzeitig wird der Lehrstoff aktiver vermittelt. Im Mittelpunkt stehen die praktische Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen und das Vorgehen in Notfällen, einschließlich der psychischen Betreuung der Betroffenen.

Alle zwei Jahre ist nach wie vor eine Auffrischung der Grundausbildung durch eine Fortbildung nötig, das „Erste-Hilfe-Training“. Dieses wird mit der Neuregelung aufgewertet: Statt bislang acht sind nun ebenfalls neun Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Neben der Wissensauffrischung ist Raum für optionale Themen wie beispielsweise besondere Verletzungssituationen oder andere zielgruppenspezifische Fragen.

Die Kosten für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe können unter bestimmten Voraussetzungen von der BGW übernommen werden. Dies gilt jedoch weiterhin nur für die Grundschulung und das Erste-Hilfe-Training durch zugelassene Anbieter – die sogenannten ermächtigten Stellen –, nicht jedoch für andere Kurse.

Personen mit medizinischer Qualifikation

Seit Inkrafttreten der neuen DGUV Vorschrift 1 im Oktober 2014 ist nun auch in dieser Grundlagenvorschrift für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz geregelt, dass Personen mit medizinischen Qualifikationen als Ersthelferinnen und Ersthelfer eingesetzt werden können. Voraussetzung ist, dass sie über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen, wie zum Beispiel Altenpflegekräfte oder medizinische Fachangestellte. Die BGW übernimmt in diesem Fall keine Kosten für die Grundausbildung.

Sofern solche Ersthelferinnen und Ersthelfer mit medizinischer Qualifikation regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen oder sich anders fortbilden, müssen sie auch keine weiteren Erste-Hilfe-Trainings besuchen. Ein Nachweis über die entsprechende Fortbildung hat vorzuliegen. Fehlt die erforderliche praktische Erfahrung, trägt die BGW die Kosten für die notwendige Auffrischung der Kenntnisse durch Erste-Hilfe-Trainings.

Zu beachten ist auch: Sollen die Grundausbildung oder das Erste-Hilfe-Training im Rahmen einer Berufsausbildung oder sonstigen beruflichen Qualifikationsmaßnahme absolviert werden, ist eine Kostenübernahme durch die BGW nicht möglich.
Autor(en): Sigrid Neumann“ Vgl. bgw-online.de v. 10.01.16

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Dicksein kostet Lebenszeit

Wer schon in jungen Jahren richtig fett ist, stirbt im Schnitt etwa sechs bis acht Jahre früher als Normalgewichtige. Auch Übergewicht kostet ein paar Jahre, haben Forscher berechnet.

Es gibt inzwischen genügend Methoden, das Risiko für einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall vorherzusagen, wenn man Parameter wie Blutdruck, Blutzucker und Blutlipide gut kennt. Ein Beispiel dafür ist der Framingham-Score.

Bei den meisten Betroffenen hinterlassen solche Berechnungen jedoch wenig Eindruck. Möglicherweise geben Prognosen zur verbleibenden Lebenszeit oder zu den Jahren, die voraussichtlich in Krankheit verbracht werden, KHK-Patienten, Diabetikern und Adipösen mehr Stoff zum Nachdenken.

An solche Prognosen hat sich nun ein Team um Dr. Steven Grover von der Universität in Montreal getraut. Die Epidemiologen berechneten, was übergewichtige Zeitgenossen aus medizinischer Sicht in der Zukunft erwartet.

Dazu haben sie Daten des siebenjährigen National Nutrition and Examination Survey mit knapp 4000 Teilnehmern ausgewertet (Lancet Diabetes & Endocrinology 2014, online 5. Dezember).

Bei dem Survey waren umfangreiche Angaben zu kardiometabolischen Risikofaktoren und Blutzuckerspiegeln erhoben worden.

Die Wissenschaftler schauten sich nun die Inzidenz von KHK und Diabetes bei unterschiedlichen Gewichts- und Altersklassen ebenso an wie die Sterberate und die Todesursachen.

Sie gingen davon aus, dass Übergewicht einen Typ-2-Diabetes begünstigt und dieser wiederum eine KHK und einen kardiovaskulär bedingten Tod fördert. Zudem sollte ihr Modell Auswirkungen von anderen Risikofaktoren berücksichtigen, die bei Adipösen häufig vorkommen, etwa ein erhöhter Blutdruck und gesteigerte Lipidwerte.

Jungen Männern setzt Adipositas am meisten zu

Die stärksten medizinischen Auswirkungen hat der überschüssige Speck erwartungsgemäß, wenn er sich schon in jungen Jahren zeigt.

Männer im Alter zwischen 20 und 40 Jahren mit einem BMI über 35 sterben nach den Berechnungen von Grover aufgrund einer beibehaltenen Adipositas 8,4 Jahre früher als normalgewichtige Altersgenossen. Bei Frauen ist der Unterschied nicht ganz so groß, sie sterben aber immerhin im Schnitt noch 6,1 Jahre früher.

Noch deutlicher werden die Folgen der frühen Fettsucht mit Blick auf die in Gesundheit verbrachten Lebensjahre: Die extreme Adipositas kostet Männer 18,8 und Frauen 19,1 Jahre ihrer Gesundheit.

Rauchen die ultradicken Männer auch noch, so sterben sie knapp zwölf Jahre früher und verlieren 22 Jahre in Gesundheit, bei extrem dicken Frauen fällt der Tabakgenuss mit einem Verlust von 6,3 Lebensjahren und 21 gesunden Jahren dann nicht mehr allzu sehr ins Gewicht.

Doch auch bei einer mäßigen Adipositas mit einem BMI unter 35 sind die Zahlen noch beindruckend. Junge Männer verlieren 5,9 und junge Frauen 5,6 Lebensjahre, wenn sie nicht abspecken, auch bleiben ihnen 11,8 Jahre (Männer) und 14,6 Jahre (Frauen) weniger in Gesundheit.

Selbst ein BMI zwischen 25 und 30 kostet Männer in diesem Alter noch 2,7 Lebensjahre und knapp sechs gesunde Jahre (Frauen 2,6 und 6,3 Jahre).

Effekt bei Frauen im Alter stärker als bei Männern

Je älter jemand ist, umso weniger Lebensjahre kann er noch verlieren – entsprechend sehen die Zahlen für ältere Übergewichtige deutlich rosiger aus. Männer, die es noch gesund über die 60 schaffen, müssen sich um ihr Gewicht kaum sorgen – zumindest der Einfluss auf die Lebenserwartung ist dann gering.

Die Adipositas kostete sie nur noch knapp ein Lebensjahr und drei gesunde Jahre, ein leichtes Übergewicht scheint das Leben sogar etwas zu verlängern.

Frauen sollten auch mit über 60 noch etwas stärker auf ihre Pfunde achten: Da sie generell eine höhere Lebenserwartung haben, können sie bei einer Adipositas noch über sechs Jahre an gesund verbrachter Lebenszeit einbüßen.

Mit solchen Angaben können Ärzte ihren Patienten die Auswirkungen der Adipositas plastisch vor Augen führen, begründen die Epidemiologen ihre Berechnungen.“ Vgl. www.aerztezeitung.de v. 05.01.15

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DBfK sieht erstes Pflegestärkungsgesetz als positives Signal

Ein wichtiges Signal, die Attraktivität des Berufs zu steigern, sieht Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), im ersten Pflegestärkungsgesetz. „Pflegeeinrichtungen können zukünftig ihre tariflichen Personalkosten in vollem Umfang geltend machen.“ Sie dürften in Verhandlungen von den Kassen nicht „bestraft“ werden, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen.

Weiterhin sollen die Träger von Pflegeeinrichtungen zukünftig nachweisen müssen, dass die erstatteten Tariflöhne tatsächlich bei den Mitarbeitern ankommen. Laut Wagner müssen jedoch weitere Schritte folgen, wenn man den Nachwuchs für die Pflege gewinnen will: „Wir brauchen dringend bessere Arbeitsbedingungen für die Pflegefachpersonen! Denn ohne eine spürbare Entlastung werden immer mehr Menschen aus dem Beruf aussteigen und immer weniger ihn ergreifen wollen.“

Außerdem sollen nach den Plänen der Bundesregierung die ambulanten und stationären Betreuungsleistungen ausgeweitet werden. Der DBfK begrüßt eine verbesserte Personalausstattung bei den niederschwelligen Angeboten, da diese zu einer Entlastung der Pflegefachpersonen führe. Das reiche aber nicht aus und der Einsatz von un- bzw. angelerntem Betreuungspersonal dürfe nicht unbegrenzt ausgeweitet werden. Pflegefachpersonen sind für die Koordinierung der Versorgung und die Sicherung der Qualität unverzichtbar. Darauf habe der DBfK im Gesetzgebungsverfahren immer wieder deutlich hingewiesen.

Der Bundestag hat am 17. Oktober das erste Pflegestärkungsgesetz beschlossen, das zweite ist in der Planung. Noch in dieser Wahlperiode sollen ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. (Vgl. www.heilberufe.de v. 27.10.14)

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Gewalt in der Pflege

„Gewalt in der Pflege kann sowohl Gepflegte als auch Pflegende treffen. Viele Krisenfälle könnten verhindert werden. Die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat ein Internetportal zur Gewaltprävention entwickelt, das erstmals fundierte Informationen, Entlastungsmöglichkeiten, praktische Tipps sowie Kontaktdaten zu bundesweiten Krisentelefonen für alle Beteiligten bietet.

Das neue ZQP-Portal liefert Zahlen und Fakten darüber, in welcher Art und Häufigkeit Gewalt in der Pflege vorkommt und wodurch sie entstehen kann. Daneben werden Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema auf der Webseite verständlich und übersichtlich aufbereitet. „Der Aufklärungsbedarf zum Thema Gewalt in der Pflege ist immens. Knapp zwei Drittel der Deutschen wissen überhaupt nicht, wohin sie sich bei konkretem Bedarf wenden können“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.

Gewalt und Aggressionen könnten in vielen Fällen das Ergebnis von Überlastung und Überforderung sein. Dies betreffe vor allem pflegende Angehörige, die oftmals Verpflichtungen in Familie, Beruf und Pflege nebeneinander wahrnehmen müssen. „Damit pflegende Angehörige gar nicht erst an ihre körperlichen und psychischen Grenzen stoßen, bietet das Portal auch eine umfassende Übersicht zu Hilfe- und Entlastungsmöglichkeiten“, betont Suhr. Präventiv wirken könne auch ein persönlicher Notfallplan, der zum Download bereit steht. Zudem werde auf dem Portal immer die Servicenummer eines aktuell verfügbaren Krisentelefons angezeigt. Damit könne 24 Stunden, sieben Tage die Woche, eine erreichbare Notrufnummer gefunden werden. „Für diejenigen, die Gewalt erfahren oder gewalttätig handeln, ist es schwierig, sich jemandem anzuvertrauen und über ihre persönlichen Gewalterfahrungen zu sprechen. Mit einer anonymen Krisenhotline haben Hilfesuchende jederzeit und an jedem Ort die Möglichkeit, Unterstützung zu finden“, so Suhr.

Gefördert wurde das Portal vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das neue Portal ist zu finden unter www.pflege-gewalt.de.“ Vgl. www.heilberufe.de v. 28.08.14

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Pflege im Krankenhaus

„Bei der Pflege von Patienten im Krankenhaus kann es von Vorteil sein, wenn Ärzte Aufgaben an Pflegekräfte abtreten. Das geht aus dem Abschlussbericht über das rheinland-pfälzische Modellprojekt „Pflege im Krankenhaus“ hervor.

Die Ergebnisse des dreijährigen Modellvorhabens zur Neuorganisation der Pflege in Krankenhäusern wird vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsminister Alexander Schweitzer (SPD) positiv bewertet. „Die Ergebnisse sollen den Krankenhäusern Mut für weitere Prozessverbesserungen und die Übertragung von Aufgaben zwischen den Berufsgruppen machen“, kommentierte Schweitzer den Abschlussbericht des Modellvorhabens.
Die Gutachter unter der Leitung von Professorin Renate Stemmer von der Katholischen Hochschule Mainz empfehlen, die Übertragung von Aufgabenkomplexen auf Pflegefachpersonen weiterzuentwickeln, pflegeunterstützendes Personal zur Entlastung der Pflegefachkräfte einzusetzen.

Im Projekt habe sich vor allem „die Verbindung eines übergeordneten Versorgungsmanagements mit einer patientenbezogenen Pflege“ bewährt. So hat in dem Modell der Bezugspflege jeder Patient eine Pflegekraft als persönlichen Ansprechpartner erhalten.

Drei Jahre lang haben das Westpfalzklinikum Kaiserslautern, das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier und das Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich Modellprojekte zum Versorgungsmanagement und zur Aufgabenneuverteilung zwischen Pflegepersonal und Ärzten umgesetzt. Die Ergebnisse wurden wissenschaftlich evaluiert.

In ihrem Abschlussbericht kommen die Wissenschaftler zu dem Ergebnis, „dass sich die Umstrukturierungen überwiegend als erfolgreich gezeigt haben“. Damit sehen die Forscher positive Erfahrungen in anderen Ländern bestätigt.

„Eine stärkere Verantwortung der Pflegeberufe, klare Kompetenzverteilung und eine verbesserte Kommunikation zwischen den Berufsgruppen führen zu einem stärkeren Selbstbewusstsein der Pflegenden“, zieht Schweitzer ein positives Fazit. Zudem habe der Bericht gezeigt, dass die durchschnittlichen Fallkosten sowie die durchschnittliche Verweildauer bei gleichbleibender Qualität und Patientenzufriedenheit deutlich hätten gesenkt werden können.“ Vgl. www.heilberufe.de v. 28.08.14

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