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DPR: „Pflegefachpersonen müssen Deutsch können“

Der Deutsche Pflegerat nimmt vor dem Hintergrund des Fachpersonalmangels in einer Presseerklärung Stellung zu der sich immer deutlicher abzeichnenden Entwicklung, dass vermehrt Pflegefachpersonen aus dem Ausland angeworben werden. Immer wieder werde versucht, die Qualifikationsanforderungen, die in den deutschen Berufsgesetzen definiert sind, zu unterlaufen. Ein Beispiel hierzu sei die Anforderungen an die Sprachkompetenz. „Es ist unerträglich, welch hohe Risiken zu Lasten der Patienten und Bewohner manche Träger einzugehen bereit sind“, sagt Franz Wagner, Vize-Präsident des Deutschen Pflegerates (DPR). „Kommunikation ist ein zentrales Element der pflegerischen Interaktion mit den Klienten“, so Wagner weiter. Je höher das Maß an Verantwortung sei, umso höher müsse die Sprachkompetenz sein. Mangelnde Kommunikationsfähigkeit berge ein hohes Risiko für Versorgungsqualität und -sicherheit. Er fordert deshalb die zuständigen Landesbehörden auf, dem Druck von Trägerseite nicht nachzugeben. Der Europarat hat einen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) definiert, in dem das Sprachniveau für eine Berufsausübung allgemein auf Niveau B2 festgelegt ist – dies losgelöst von einer Zuordnung zu bestimmten Berufen, also ohne Berücksichtigung der besonders hohen Anforderungen in der Pflege. Nach Auffassung des DPR kann gerade für die Pflege die Anforderung an Sprachkompetenz nicht niedriger sein als im produzierenden Gewerbe. Auch die Idee, die Kompetenzsteigerung als Teil der (begleiteten) Einarbeitung zu gewährleisten, ist angesichts der schlechten Stellenpläne und des Personalmangels realitätsfern. Vgl. www.bibliomed.de v. 09.09.12