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Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Sterbehilfe

Das Bundeskabinett hat heute den umstrittenen Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Sterbehilfe verabschiedet. Dieser sieht vor, dass Ärzte und Pflegende künftig in Ausnahmefällen straffrei Sterbehilfe unterstützen dürfen – wenn sie dem Patienten seit langer Zeit besonders nah standen. Aktive Sterbehilfe etwa durch eine Giftinjektion wäre auch unter der neuen Gesetzgebung verboten. Strafbar wäre zudem künftig auch die „gewerbsmäßige Vermittlung zur Selbsttötung“, wie sie Organisationen wie der Schweizer Sterbehilfeverein Dignitas anbieten. Die Beihilfe zur eigenverantwortlichen Selbsttötung, beispielsweise durch die Bereitstellung eines Giftcocktails, den der Patient selbst einnimmt, ist aber bereits jetzt in bestimmten Fällen möglich. Sie ist zwar in der Berufsordnung der Mediziner verboten, strafrechtlich relevant ist dieses Verbot aber nicht. Das Parlament wird nun über den Entwurf beraten. Kritik gab aus von Seiten der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, aus der Ärzteschaft und aus der katholischen Kirche. Vgl. www.bibliomed.de v. 09.09.12