„Unter Haftung wird die rechtlich begründete Verpflichtung verstanden, für etwas einzustehen, wenn man Schäden, rechtlich geschützter Güter verletzt oder Eigentum geschädigt hat. Sie dient dazu, privatrechtliche oder Strafansprüche durchzusetzen. Im Haftungsrecht gilt das Verursacherprinzip. Das Haftungsrecht beantwortet also die Frage, wer wann und wofür Verantwortung trägt. Schlussendlich geht es im Haftungsrecht darum, wie sich Menschen „im Rechtsverkehr“ zu verhalten haben und welche Rechtsfolgen eintreten, wenn sie fehlerhaft handeln.“ (Vgl. www.so-geht-bildung-heute.de v. 01.11.22)
Das Haftungsrecht dient im Bereich der Pflege dazu, Verantwortung zu klären und in dreierlei Hinsicht einen Orientierungsrahmen für die pflegerische Arbeit zu geben.
Schwerpunkte:
- Schweigepflicht
- Umgang mit Bewohner- und Patienteneigentum
- Delegation ärztlicher Tätigkeiten
- Delegation pflegerischer Tätigkeiten
- Pflegefehler
Termin:
- 01.03.2023
Dauer:
- 8:00 Uhr- 14:00 Uhr
Kosten:
- 120,00 € zzgl. 19 % MwSt.