Der Übergang zu einer generalistischen Ausbildung in der Pflege soll nicht automatisch erfolgen, selbst wenn sich künftig mehr als 50 Prozent für eine solche Ausbildung entscheiden. Das geht aus den Formulierungshilfen des Bundesgesundheitsministeriums für die Änderungsanträge der Fraktionen hervor, die BibliomedPflege vorliegen. Künftig sollen die drei bisherigen Ausbildungsberufe der Gesundheits- und Kranken-, Gesundheits- und Kinderkranken- sowie der Altenpflege in den ersten beiden Jahren nach einem gemeinsamen Curriculum generalistisch erfolgen. Für das dritte Jahr können sich die Schüler dann entscheiden, ob sie sich generalistisch zur Pflegefachfrau/-mann ausbilden lassen wollen, oder einen Abschluss in der Alten- oder Kinderkrankenpflege anstreben.
Ursprünglich hatte der Koalitionskompromiss eine Evaluierung nach sechs Jahren vorgesehen. Der Ansatz lautete, dass bei einer Quote von mehr als 50 Prozent der Schüler für die generalistische Ausbildung die Alten- und Kinderkrankenpflege endgültig hätten abgeschafft werden sollen. Nun steht in den Formulierungshilfen lediglich, dass im Jahr 2024 die federführenden Ministerien Vorschläge erarbeiten sollen.
„Im Gesetz steht ferner, dass der Bundestag die Verordnung über die Inhalte genehmigen muss, damit das neue Ausbildungssystem wirklich 2020 beginnen kann“, verdeutlichte Erwin Rüddel (CDU), Berichterstatter seiner Fraktion für die Pflegeberufe. Geplant war im Koalitionskompromiss zudem, dass alle Schüler nach zwei Jahren eine Prüfung durchlaufen und dass nach diesem Zeitraum ein Abschluss zum Pflegeassistenten möglich ist. Rüddel zufolge wird diese geplante Prüfung keinen verbindlichen Charakter haben. Die Bundesländer – verfassungsrechtlich für die Assistenz- und Helferausbildungen in der Pflege verantwortlich – können demnach selbst prüfen, ob ein Abschluss als Pflegeassistent oder Pflegehelfer in ihrem Bundesland anerkannt wird.
In einem Brief an die Abgeordneten Rüddel und Lothar Riebsamen (ebenfalls CDU) mahnt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unter anderem, dass diese Zwischenprüfung ein „unangemessener organisatorischer und administrativer Aufwand“ sei. Die DKG begrüßt zwar, dass der Beginn der Ausbildung um ein Jahr verschoben werden soll, schreibt aber, dass auch das neue Datum „nicht realistisch“ sei. „Ein Beginn zum 1. Januar 2020 wäre schon ambitioniert“, heißt es in dem Brief, der BibliomedPflege vorliegt. Grundsätzlich begrüßt die DKG den Konzeptionswechsel, sieht aber noch „wichtigen Klärungsbedarf“ in einigen Punkten. „Die DKG geht davon aus, dass noch eine Anhörung im Gesundheitsausschuss stattfindet“, so die DKG. Letzteres ist dem Vernehmen nach aber in den Fraktionen noch nicht geklärt. (BAL) Vgl. www.bibliomed-pflege.de v. 23.05.17