Die Betreuung ersetzte im Jahr 1992 die bis dahin gültige Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft. Der Vorteil der Betreuung ist, dass der Betreute mehr Rechte hat und der Betreuer stärker kontrolliert wird. Außerdem muss eine Betreuungsverfügung nicht umfassend sein, sondern kann auch nur für bestimmte Teilbereiche gelten.
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Menschen vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Schwerpunkte:
- Betreuungsrecht/ Vorsorgevollmacht
- Inhalte einer Patientenverfügung
- Umgang mit Patientenverfügungen
Termin:
- 11.07.2023
Dauer:
- 8:00 Uhr- 12:00 Uhr
Kosten:
- 95,00 € zzgl. 19 % MwSt.